ANWEISUNGEN - ÜBERNAHME UND LAGERUNG

ANWEISUNGEN ZUR ÜBERNAHME UND LAGERUNG VON ERZEUGNISSEN

ALLGEMEINE ANWEISUNGEN:
Stellen Sie sich bei der Übernahme von Erzeugnissen sicher, dass der Auftrag vollständig ist und keine visuell offensichtlichen Mängel aufweist. Überprüfen Sie, ob die Art, das Material, Längen und die Anzahl der Stücke der gelieferten Erzeugnisse den Angaben in den Lieferdokumenten entsprechen und ob die Waren während der Beförderung sichtbar nicht beschädigt werden. Bei Unstimmigkeiten ist dies auf dem Lieferschein anzugeben und den Vertreter des Lieferanten unverzüglich zu kontaktieren.
Visuell offensichtliche Mängel sollen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz 89/2012 Slg.) bei der Übernahme von Erzeugnissen geltend gemacht werden.

ENTLADUNG:
Vor dem Entladen der Lieferung muss ausreichend Platz nicht nur für die Lagerung, sondern auch insbesondere für die Handhabung der Produkte vorhanden sein. Bei einer Entladung sind Stöße und Erschütterungen zu verhindern. Gegebenenfalls müssen Kanten bei der Entladung gegen mechanische Beschädigung zweckmäßigerweise geschützt werden.
Sobald die Erzeugnisse an einem geeigneten Ort platziert worden sind, ist es notwendig, ihre weitere Bewegung zu verhindern, insbesondere durch Abrutschen oder Verschiebung.

LAGERUNGSBEDINGUNGEN:
Lagerzeit beschränken Sie auf ein Mindestmaß. Bei Bedarf der Lagerung stellen Sie die Erzeugnisse an einem trockenen und belüfteten Ort und lassen Sie sie an der freien Luft aufgedeckt liegen.
Die Erzeugnisse müssen ordnungsgemäß abgestützt werden und in Längsrichtung in einer Böschung verlegt werden, damit das zwischen die Produkte eingedrungene Wasser oder das entstehende Kondensat abfließen können.
Im Fall von Wasseraustritt zwischen den einzelnen Erzeugnissen oder Kondenswasser kann Korrosion auftreten. Erzeugnisse, die während der Beförderung oder der Lagerung angefeuchtet worden sind, sollten getrocknet und dann miteinander so verlegt werden, um eine freie Luftzirkulation zu gewährleisten.
Achten Sie besonders auf die Entladung und die anschließende Lagerung in den Wintermonaten. Wenn die Lagerungsbedingungen nicht eingehalten werden und die Waren durch Korrosion angegriffen werden, übernimmt unser Unternehmen hierfür keine Verantwortung.