Kontrolldokumente Qualitä

Die Qualitätsabteilung stellt das zugehörige Kontrolldokument aus – Inspektionszertifikat (IC) nach EN 10204:2004, in dem chemische Zusammensetzung der Schmelze und die Ergebnisse der durchgeführten Materialprüfungen (z.B. Ultraschall, mechanische Prüfungen) nach Kundenforderungen aufgeführt werden:

Erklärung über die Übereinstimmung mit der Bestellung "2.1"

Dokument, in dem der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Produkte im Einklang mit den Forderungen der Bestellung sind, ohne irgendwelche Prüfergebnisse anzugeben.

Prüfprotokoll "2.2"

Dokument, in dem der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Produkte im Einklang mit den Forderungen der Bestellung sind, und in dem er die Prüfergebnisse auf Grundlage der Prüfung nicht spezifizierter Kontrolle aufführt.

Inspektionszertifikat "3.1"

Dokument, in dem der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Produkte im Einklang mit den Forderungen der Bestellung sind, und in dem er die Prüfergebnisse aufführt.
Die Prüfeinheit und die durchgeführten Prüfungen sind in der Vorschrift des Produkts, amtlichen Vorschriften, zugehörigen technischen Vorschriften und/oder der Bestellung aufgeführt.
Das Dokument ist vom berechtigten Vertreter des Herstellers, unabhängig von den Produktionsabteilungen, bestätigt.
Der Hersteller kann unter der Voraussetzung auf das IC 3.1 Prüfergebnisse übertragen, die er durch von Vorschrift bestimmter Prüfung an den benutzten Grund- oder Ausgangsprodukten erzielte, wenn er Methoden der Rückverfolgbarkeit anwendet und die erforderlichen, entsprechenden Kontrolldokumente vorlegen kann.

Inspektionszertifikat "3.2"

Dokument, vorbereitet vom berechtigten, von den Produktionsabteilungen unabhängigen Vertreter und entweder berechtigtem Vertreter des Abnehmers (der abnehmenden Gesellschaft) oder in amtlichen Vorschriften festgelegten Inspektor, in dem sie erklären, dass die gelieferten Produkte im Einklang mit der Bestellung sind und in dem die Prüfergebnisse aufgeführt sind.
Der Hersteller kann unter der Voraussetzung auf das IC 3.2 Prüfergebnisse übertragen, die er durch von Vorschrift bestimmter Prüfung an den benutzten Primär- oder Ausgangsprodukten erzielte, wenn er Methoden der Rückverfolgbarkeit anwendet und die erforderlichen, entsprechenden Kontrolldokumente vorlegen kann.

Abnehmende Gesellschaft

a) Inländische – SŽDC, ČD, u.a.
b) Ausländische - LRS, DNV-GL, ABS, BV, TÜV, u.a.
c) Abnahme direkt durch den Abnehmer

Mehrfache Attestierung wird nach Vereinbarung durchgeführt.