FINANZSTANDPUNKT BETREFFS EU-BEITRITT - MEHRWERTSTEUERZAHLUNGEN VEREINFACHEN SICH, DIE ADMINISTRATION WIRD KOMPLIZIERTER

29.4.2004

FINANZSTANDPUNKT BETREFFS EU-BEITRITT - MEHRWERTSTEUERZAHLUNGEN VEREINFACHEN SICH, DIE ADMINISTRATION WIRD KOMPLIZIERTER

Mehr als 8 Monate arbeitet in VÍTKOVICE STEEL, a.s. ein spezialisiertes Team von Ökonomen an der Vorbereitung des EU-Beitrags. Unter der Leitung des Finanzdirektors der Gesellschaft Radim Valas, befasste sich die aus Fachleuten für Finanzbuchhaltung, Informatik, Einkauf und Verkauf bestehende Arbeitsgruppe nicht nur mit der Lösung einer völlig neuen Statistik (INTRASTAT) und mit den Steuerproblemen nach dem Beitritt zur EU (insbesondere MST).

Die Hauptaufgabe des Teams war es alle neuen Anforderungen für die statistische Verfolgung und das Steuergesetz in das Informationssystem von VÍTKOVICE STEEL, a.s. zu integrieren. Das ursprüngliche Mandat der Spezialisten besteht gegenwärtig weiterhin, und zwar hauptsächlich aufgrund legislativer Unklarheiten. Das Mehrwertsteuergesetz wurde vom Abgeordnetenparlament erst in der letzten Woche genehmigt und seine Gestalt gewährt nicht in allen Paragraphen eindeutige Interpretationen.

Nach dem EU-Beitritt wird die MWSt.-Zahlung einfacher. Die Bedingung für den problemlosen Übergang war die Registrierung der europäischen Steuerindentifikationsnummer. Von den Steuerberatern und der Auditorfirma wurde die Registrierung von VÍTKOVICE STEEL, a.s. als Steuerzahler in einem anderen Land mit geringerer Steuerbelastung nicht empfohlen. Die Leitung der Gesellschaft begrüßt die Einführung von intrakommunitaren Transaktionen, d.h. von internationalen Geschäftstransaktionen ohne komplizierte MWSt.-Zahlungen, sofern der Lieferant und Abnehmer in einem der Mitgliedsstaaten der EU MWSt.-Zahler sind. Das Format der Steueridentifikationsnummer der Gesellschaft VÍTKOVICE STEEL, a.s. wurde an alle Geschäftspartner verschickt und gleichzeitig verläuft die Überprüfung der Steueridentifikationsnummer unserer Kunden, die in einem anderen Land ausgegeben wurden. Allen Geschäftspartnern wurde ebenfalls die Form der IBAN (INTERNATIONAL BANK ACCOUNT NUMBER) zugeschickt, die zur eindeutigen Identifikation des Kontos des Klienten, des Landes von welchem aus das Konto des desselben geführt wird, und der Bankinstitution dient.

Unsere Geschäftsleute müssen sich an neue Kennzeichnungen gewöhnen: Import werden wir Beschaffung von Waren nennen und der Begriff Warenausfuhr wird durch den Ausdruck Warenlieferung ersetzt. Im Rahmen der Geschäfte mit den EU-Mitgliedsstaaten gelten ab Mai 2004 für geschäftliche Transaktionen nicht mehr die Begriffe Import und Export. Eine wesentliche Änderung für VÍTKOVICE STEEL werden die geschäftlichen Transaktionen mit Drittländern, die nicht zur EU gehören, sein. Hier gelten weiterhin die Ausdrücke Import und Export von Waren und sie werden vom Zollverfahren begleitet. Hierbei wird die europäische Zolllegislative mit nationaler Anpassung geltend gemacht. Ebenfalls kam es zur Änderung des Zolltarifs und der EU TARIC wird gültig.

Ab Mai 2004 erweitert sich das Rechnungswesen der Firmen. Außer anderem ist auch die Mehrwertsteuererklärung um neue Angaben erweitert, die die Lieferung und Anschaffung von Waren aus einem anderen Mitgliedsstaat betreffen (Sammelkontobericht), inkl. Sonderregime, die bei dreiseitigen Geschäften und ähnlichem zur Anwendung kommen. Die Buchhaltung der Aktiengesellschaft VÍTKOVICE STEEL, a.s. wird auf Grundlage der tschechischen Buchführungsstandards geführt. Betreffs Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft ist die Firma vorbereitet ebenfalls alle geforderten Angaben laut IFRS auszuweisen.

Zu den neuen Pflichten betreffs Nachweis der Angaben nach dem EU-Beitritt gehört folgendes: statistische Aufstellung INTRASTAT. Es handelt sich um ein statistisches System, das zur Sicherstellung von Angaben über die Warenbewegung innerhalb der EU dient. In seinen Grundprinzipien ist es in allen EU-Staaten das Gleiche, es ist Pflicht und in CR ist es durch das Zollgesetz und die entsprechende Durchführungsverordnung angepasst. Die Angaben für diese Aufstellung werden monatlich angeführt, separat für den Warenversand und den Warenempfang. die Abschlußmeldung ist eine Meldung, die zur Kontrolle der Ansprüche auf Befreiung von Transaktionen von der Mehrwertsteuer aufgrund der Warenlieferung in ein anderes Mitgliedsland dient und die Zahler sind verpflichte, sie beim lokal zuständigen Steuerzahler für das vorherige Quartal einzureichen.

Zu den neuen Pflichten betreffs Nachweis der Angaben nach dem EU-Beitritt gehört folgendes:

statistische Aufstellung INTRASTAT. Es handelt sich um ein statistisches System, das zur Sicherstellung von Angaben über die Warenbewegung innerhalb der EU dient. In seinen Grundprinzipien ist es in allen EU-Staaten das Gleiche, es ist Pflicht und in CR ist es durch das Zollgesetz und die entsprechende Durchführungsverordnung angepasst. Die Angaben für diese Aufstellung werden monatlich angeführt, separat für den Warenversand und den Warenempfang. die Abschlußmeldung ist eine Meldung, die zur Kontrolle der Ansprüche auf Befreiung von Transaktionen von der Mehrwertsteuer aufgrund der Warenlieferung in ein anderes Mitgliedsland dient und die Zahler sind verpflichte, sie beim lokal zuständigen Steuerzahler für das vorherige Quartal einzureichen.

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